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Dziobak Volodymyr Dziobak Volodymyr РОЗДУМИ ПРО НАДВАЖЛИВЕ або ЧОМУ НАШІ ОЛІГАРХИ СТАЛИ МОГИЛЬЩИКАМИ НИНІШНЬОЇ УКРАЇНИ

Головним інструментом нинішніх олігархів є безправний люмпен, який живе на подачках від держави, на грані фізичного виживання. Ось чому значна частина пенсіонерів є найкращим їх електоратом, який і допомагає часто приводити до влади їх ставлеників. Для малого і середнього бізнесу сьогодні закриті економічні ліфти у цілих галузях економіки, бо з кожним роком сфери зацікавленості олігархії збільшуються, перекриваючи кисень усім іншим.

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Pflege und Job: Doppelte Belastung

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Viele pflegende Angehörige sind berufstätig. Sie haben es oft nicht leicht. Dabei ist ihre Arbeit von unschätzbarem Wert für die Gesellschaft

Es sind Tage wie dieser, die den Alltag von Doris R. so anstrengend machen. Die 58-Jährige sitzt im Büro, als ihre allein lebende Mutter anruft. Sie ist ganz außer sich, eine Krampfader ist geplatzt, und nun blutet das Bein heftig. Ohne lange nachzudenken, sagt Doris R. einer Kollegin Bescheid, dass sie für den Tag Urlaub beantragen wird, steigt ins Auto und fährt zu ihrer Mutter. „Es war wichtig, dass ich gleich kam. Die Wohnung war voller Blut, sie musste schnell in die Klinik“, erinnert sich die Verwaltungsangestellte. Zwar seien Situationen wie diese nicht die Regel, „aber ausschließen kann ich so etwas nie“.

Jeder dritte Pflegende ist berufstätig

Von bezahlten Ausfalltagen, wie sie Eltern kleiner Kinder gesetzlich zustehen, kann Doris R. nur träumen. Für sie wäre es schon eine Erleichterung, wenn sie Urlaubstage und Überstundenausgleich so flexibel nehmen könnte, wie sie es braucht. „Gerade jüngere Vorgesetzte und Kollegen haben oft keine Ahnung, was es heißt, einen kranken Menschen zu Hause zurückzulassen.“

Doris R. und ihre Mutter sind bei Weitem kein Einzelfall. Von den 2,4 Millionen Pflegebedürftigen werden mehr als zwei Drittel von Angehörigen versorgt. Rund 60 Prozent von ihnen sind nach Angaben des Sozialverbands VdK über 55 Jahre alt. Weitere drei Millionen Menschen sind ohne Pflegestufe auf die Hilfe ihrer Familie angewiesen.

Weil sich Berufstätigkeit und Pflege so schwer in Einklang bringen lassen, ist derzeit nur ein Drittel der Pflegenden berufstätig. Angesichts weiter sinkender Geburtenraten und der wachsenden Erwerbstätigkeit von Frauen „wird der Anteil der Berufstätigen aber künftig steigen“, vermutet Dr. Hanneli Döhner von „wir pflegen“, einer Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde.

Mehr Flexibilität durch neues Gesetz

Immerhin haben Erwerbstätige seit 2008 das Recht, sich bis zu einem halben Jahr aus der Arbeit auszuklinken, um einen Angehörigen zu pflegen. Bis zu zehn Tage können sie sich zudem spontan freistellen lassen, wenn überraschend ein Pflegefall in der Familie auftritt. Allerdings gibt es in beiden Fällen weder Lohn noch Gehalt. „Deshalb haben bisher auch nur fünf Prozent der Betroffenen diese Freistellungen in Anspruch genommen“, weiß Silke Niewohner, Projektleiterin der Landesstelle Pflegende Angehörige in Nordrhein-Westfalen. „Die meisten können sich das gar nicht leisten.“

Nicht zuletzt deshalb hat der Gesetzgeber Anfang 2012 nachgebessert: Seitdem können Arbeitnehmer, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern, ihre Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche verringern. Senken sie ihre Wochenarbeitszeit zum Beispiel auf 50 Prozent, gibt es für die Dauer der Pflegezeit dennoch 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens – ein Vorschuss, der anschließend wieder abgearbeitet werden muss. Auch die Rentenansprüche bleiben so bestehen, wenn auch auf niedrigerem Niveau.

Noch Nachbesserungsbedarf

„Das ist ein Schritt in die richtige Richtung“, urteilt Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland. Sie sieht aber Nachbesserungsbedarf, weil ein eindeutiger Rechtsanspruch auf die Regelung fehlt. „Wer pflegt und gleichzeitig berufstätig ist, ist nicht in der Lage, mit seinem Arbeitgeber in anstrengende Verhandlungen zu treten.“

Auch könne es sich längst nicht jeder leisten, vier Jahre lang auf ein Viertel des Gehalts zu verzichten. Die Versicherung, die die Beschäftigten für den Fall abschließen müssten, dass sie nach Ablauf der Pflegezeit nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber bleiben, sollte ihrer Meinung nach der Staat bezahlen. „Hier wünsche ich mir eine größere Wertschätzung der Arbeit der Pflegenden.“

Dienst an der Gesellschaft

Mehr Wertschätzung kann auch Brigitte S. gut gebrauchen. Zusammen mit ihrer Schwester pflegt die 60-jährige Münchnerin seit fünf Jahren ihre an Alzheimer erkrankte Mutter und ihren Vater, der unter Parkinsonleidet. Um mehr Zeit für ihre Eltern zu haben, ist die Erzieherin, die in einem Jugendzentrum 10- bis 18-Jährige betreut, in Altersteilzeit gegangen. „Wer noch nie jemanden gepflegt hat, kann sich nicht vorstellen, wie aufwendig das ist.“ Vom neuen Pflegegesetz profitiert S. selbst wegen der Begrenzung auf zwei Jahre nicht. „Aber vielleicht wird dadurch immer mehr Menschen klar: Was pflegende Angehörige tun, ist von unschätzbarem Wert für die Gesellschaft.“

Das sieht auch Doris R. so, die sich gut vorstellen kann, von der neuen Regelung Gebrauch zu machen. „Im Augenblick arbeite ich in Vollzeit“, sagt sie. „Falls meine Mutter künftig mehr Unterstützung braucht, ist es auf jeden Fall gut zu wissen, dass es diese Möglichkeit gibt.“

Regelungen zur Familienpflege:

·  Arbeitnehmer können nun eine staatlich geförderte zweijährige Familienpflegezeit beantragen, in der sie ihre Arbeitszeit ohne allzu große Gehaltseinbußen reduzieren.

·  Es besteht kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Der Arbeitgeber muss der Regelung zustimmen.

· Die Lohnvorauszahlung finanzieren die Arbeitgeber über ein zinsloses Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

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